





























Hadeeth Cards
Da'wa cards that highlight great meanings from the noble prophetic hadiths in a simple style and attractive display that helps the Muslim to have a deeper understanding of his religion in an easy way
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Von Abu Sa'id Al-Khudri und Abu Hurayrah - möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein - wird überliefert, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es gibt keine Strapaze, die den Muslim trifft, keine Krankheit, Sorge, Trauer, nichts, was ihn stört und keinen Kummer - selbst ein Stachel, der ihn sticht - ,außer dass Allah ihm damit etwas von seinen Sünden vergibt.“
Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärt, dass alles, was den Muslim an Krankheiten, Sorgen, Kummer, Nöten, Unglück, Schwierigkeiten, Angst und Hunger trifft - selbst wenn es nur ein Dorn ist, der ihn sticht und schmerzt -, als Sühne für seine Sünden und als Tilgung seiner Fehler dient.
Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Das Feuer ist umgeben von Gelüsten und das Paradies ist umgeben von verhassten (unangenehmen) Dingen!“
Überliefert von al-BukhariDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlichte, dass das Höllenfeuer von Dingen umgeben ist, nach denen die Seele begehrt; wie dem Begehen von Verbotenem oder dem Vernachlässigen von Pflichten. Wer dabei seiner Seele folgt, verdient es ins Feuer zu kommen. Das Paradies hingegen ist umgeben von Dingen, die die Seele verabscheut, wie sich stets an die Pflichten zu halten, darauf zu verzichten verbotene Dinge zu tun und dabei geduldig zu bleiben. Wer sich jedoch bemüht und gegen seine Seele kämpft, der verdient es, ins Paradies zu kommen.
Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: ‚Das Recht des Muslims gegenüber einem anderen Muslim sind fünf: den Friedensgruß erwidern, den Kranken besuchen, dem Beerdigungszug folgen, die Einladung annehmen und für den Niesenden das Bittgebet (um Barmherzigkeit) sprechen.‘“
Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass ein Muslim seinem muslimischen Bruder gegenüber bestimmte Rechte hat: Das erste dieser Rechte ist: dass man dem den Friedensgruß erwidert, der einen grüßt. Das zweite Recht: Der Krankenbesuch. Das dritte Recht ist, dass man einem Beerdigungszug vom Haus des Verstorbenen bis zum Ort, an dem das Totengebet verrichtet wird, und von dort bis zum Friedhof folgt und bleibt, bis er beerdigt ist. Das vierte Recht ist, dass man die Einladung annimmt, wenn man zu einem Hochzeitsmahl oder dergleichen eingeladen wird. Das fünfte Recht ist das Bittgebet für den Niesenden, indem man, nachdem er ‚Alhamdulillah‘ (Alles Lob gebührt Allah) gesagt hat, sagt: ‚Yarhamuk Allah‘ (Möge Allah mit dir barmherzig sein). Daraufhin antwortet der Niesende: ‚Yahdikum Allah wa yuslih balakum‘ (Möge Allah euch rechtleiten und eure Angelegenheit bessern).
Von Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Möge Allah mit dem Mann barmherzig sein, der nachsichtig ist, wenn er verkauft, wenn er kauft und wenn er eine Schuld einfordert!“
Überliefert von al-BukhariDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sprach ein Bittgebet, in dem er um Barmherzigkeit für jeden bittet, der, wenn er etwas verkauft, unkompliziert, großzügig und freigiebig ist. Er erschwert es dem Käufer nicht beim Preis und behandelt ihn gut. Genauso ist er unkompliziert, großzügig und freigiebig, wenn er etwas kauft, sodass er weder geizig ist noch den Wert der Ware herabsetzt. Und ebenso ist er unkompliziert, großzügig und freigiebig, wenn er eine Schuld einfordert, die ihm jemand anderes schuldet, sodass er es einem Armen und Bedürftigen nicht schwer macht. Vielmehr ist er sanft und nachsichtig und gewährt demjenigen Aufschub, der in finanzieller Not ist.
Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es gab einmal einen Mann, der Kredite an die Leute vergab und seinem Burschen zu sagen pflegte: ‚Wenn du zu jemandem gehst, der in einer (finanziellen) Notlage ist, dann sei nachsichtig mit ihm, möglicherweise ist dann Allah auch nachsichtig mit uns!‘ Da traf er auf Allah und Er war nachsichtig mit ihm.“
Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet von einem Mann, der mit den Menschen durch Kreditvergabe oder durch Verkauf mit späterer Zahlung handelte. Er pflegte dem Jüngling, der für ihn seine Schulden bei den Leuten einholte, zu sagen: „Kommst du zu jemandem, der nichts hat, um seine Schuld zu begleichen, da er zahlungsunfähig ist, dann ‚sei nachsichtig mit ihm‘, indem du ihm entweder weiter Aufschub gewährst und nicht mit Nachdruck die Zahlung verlangst oder indem du das annimmst, was er hat, selbst wenn es weniger ist.“ Das tat er in der Hoffnung, dass Allah auch nachsichtig mit ihm ist und ihm vergibt. Als er dann starb, vergab ihm Allah und schaute über seine Sünden hinweg.
Von Anas - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert: "Wer hinauszieht, um Wissen zu erlangen, ist auf dem Wege Allahs unterwegs, bis er zurückkehrt. "
Überliefert von al-TirmithyDie Überlieferung bedeutet: Wer sein Haus oder Land verlässt und nach Wissen in den islamischen Wissenschaften sucht, wird so behandelt, wie jemand der im Jihad auf dem Wege Allahs in den Kampf zieht, bis er zu seiner Familie zurückkehrt. Da man dem Kämpfer im Jihad darin gleicht, dass man die Religion am Leben erhält, den Satan bezwingt und sich selbst ermüdet.
Von Abu Dharr Jundub Ibn Junadah und Abu 'Abdir-Rahman Mu'adh Ibn Jabal - möge Allah mit beiden zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Habe Furcht vor Allah wo immer du dich befindest. Und lasse der schlechten Tat eine gute folgen, so löscht sie diese dann aus. Und begegne den Menschen mit gutem Charakter (mit gutem Benehmen).“
Überliefert von at-TirmidhiDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ordnet drei Dinge an: Erstens: Die Furcht vor Allah, indem man die Pflichten verrichtet und die verbotenen Dinge unterlässt, und dies an jedem Ort, zu jeder Zeit und in jedem Zustand - im Geheimen, im Öffentlichen, im Wohlergehen, in Notlagen usw. Zweitens: Wenn du eine Sünde begangen hast, verrichte danach eine gute Tat, wie ein Gebet, eine Spende, das gute Benehmen (zu den Eltern), das Pflegen der Verwandtschaftsbande, die Reue, und dergleichen, denn dies löscht die Sünde aus. Drittens: Behandle die Menschen mit gutem Benehmen, indem du sie anlächelst, freundlich und sanft mit ihnen umgehst, ihnen Gutes tust und ihnen keinen Schaden zufügst.
Von Abu Bakrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: ‚Treffen zwei Muslime mit ihren Schwertern aufeinander, ist derjenige, der den anderen tötet, und der Getötete im Feuer!‘ Da sagte ich: ‚O Gesandter Allahs, derjenige, der den anderen getötet hat, ist eins (und klar), aber was ist mit demjenigen, der getötet wurde?!‘ Er sagte: ‚Er war darauf bedacht, seinen Gefährten zu töten!‘“
Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass, wenn zwei Muslime mit ihren Schwertern aufeinandertreffen und jeder von ihnen beabsichtigt, den anderen umzubringen, derjenige im Feuer ist, der den anderen tötet, da er seinen Gefährten wirklich getötet hat. Die Gefährten des Propheten verstanden jedoch nicht, wieso auch derjenige im Feuer ist, der getötet wurde. Da berichtete ihnen der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, dass er ebenfalls im Feuer ist, da er bemüht war, den anderen zu töten und ihn nichts davon abgehalten hat, ihn umzubringen, außer dass derjenige, der ihn tötete, ihm zuvorkam und schneller war als er.
Von 'Umar Ibn Al-Khattab - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Die Taten sind nur entsprechend der Absicht und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte. Wer also seine Auswanderung zu Allah und Seinem Gesandten vollzog, dessen Auswanderung ist zu Allah und Seinem Gesandten (und wird entsprechend vergolten); und wer seine Auswanderung für einen Teil (einen Vorteil) des diesseitigen Lebens unternimmt oder (für) eine Frau, um sie zu heiraten, so ist seine Auswanderung zu dem, zu dem er ausgewandert ist (und wird entsprechend bewertet).‘“ Und in einer Version bei Al-Bukhari heißt es: „Die Taten sind nur entsprechend der Absichten und jedem (Menschen) gebührt nur das, was er beabsichtigte.“
Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass bei jeder Tat die Absicht ausschlaggebend ist und dass diese Regelung allgemein für alle gottesdienstlichen und weltlichen Handlungen gilt. Wer also mit seiner Tat einen bestimmten Nutzen beabsichtigt, wird ausschließlich diesen Nutzen erhalten und es gibt keinen Lohn für ihn, und wer mit seiner Tat beabsichtigt, Allah - erhaben ist Er - näher zu kommen, wird für seine Tat belohnt, selbst wenn es eine reguläre Handlung wie Essen und Trinken sein sollte. Im Anschluss nannte er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ein Beispiel, um die Wirkung der Absicht bei äußerlich gleich erscheinenden Taten zu verdeutlichen: Wer, wenn er auswandert und seine Heimat verlässt, die Zufriedenheit seines Herrn sucht, der hat eine gesetzlich anerkannte Auswanderung vollzogen, die von ihm angenommen und für die er belohnt wird, da er eine aufrichtige Absicht hegte. Wer mit seiner Auswanderung einen diesseitigen Nutzen, wie Vermögen, Ansehen, Handelsgeschäfte oder eine Ehefrau beabsichtigt, wird für seine Auswanderung nichts als diesen Nutzen erhalten, den er beabsichtigt hat, und er wird keinen Anteil des Lohns und der Belohnung erhalten.